Das Trainingsspiel der Da-Junioren gegen den FC Muri vom kommenden Samstag kann mit Auflagen durchgeführt werden. Wir bitten alle Spieler, Funktionäre und Besucher die Auflagen in diesem Artikel aufmerksam zu lesen und entsprechend einzuhalten. Generell bitten wir alle unsere Mitglieder die Hygienevorschriften gemäss Bundesamt für Gesundheit einzuhalten.
Um das Übertragungsrisiko des Coronavirus (COVID-19) in der Bevölkerung zu vermindern, ordnet die Dienststelle Gesundheit und Sport (DIGE) hiermit gestützt auf Art. 40 Abs. 2 lit. a des Bundesgesetzes über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz EpG, SR 818.101), Art. 2 Abs. 2 und 4 der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) (SR 818.101.24) und § 4 Abs. 2 lit. f der kantonalen Epidemienverordnung (KEpV; SRL Nr. 835) nach Vornahme einer Risikoabwägung folgende Massnahme an:
Das Testspiel unserer Da-Junioren gegen den FC Muri Da (Kinderfussball) vom Samstag 7.März 2020 um 12:00 Uhr darf mit folgenden Einschränkungen durchgeführt werden:
- Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Veranstaltung in einem der Risikogebiete gemäss Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (www.bag.admin.ch) aufgehalten haben oder durchgereist sind, dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Dazu gehören unteranderem China inkl. Hongkong, Südkorea, Iran, Norditalien und Singapur.
- Personen, die Grippesymptome haben (z.B. Fieber, Husten oder andere Symptome), dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen.
- Auf der Webseite des Veranstalters ist zwingend auf diese Auflagen aufmerksam zu machen. Bei internen Veranstaltungen sind die Teilnehmer schriftlich vorgängig zu informieren.
- Bei der Eingangskontrolle muss der Veranstalter alle Personen auf die obigen Auflagen aufmerksam machen.
- Zu Beginn des Anlasses sind die Teilnehmenden nochmals mündlich auf die obigen Auflagen aufmerksam zu machen.
- Es wird empfohlen, die Kontaktdaten aller Teilnehmer (Helfer, Mitarbeiter, Aktive und Besucher) zu erfassen, damit sie den Behörden bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden können.
Bei Nichtbefolgen dieser Anordnung wird diese zwangsweise mit Hilfe der Luzerner Polizei durchgesetzt (§§ 212 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege [VRG], SRL Nr. 40). Ein Verstoss gegen diese Anordnung ist strafbar (Art. 83 Abs. 1 lit. j EpG).
Hinweis Risikogruppe:
Der Vorstand des FC Eschenbach bittet zudem besonders gefährdete Personen nicht am genannten Trainingsspiel teilzunehmen bzw. dieses zu besuchen. Als besonders gefährdete Personen gelten Personen ab 65 Jahren und Personen die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen: Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankung, Krebs sowie Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen.
Generell bitten wir alle unsere Mitglieder die Verhaltens- und Hygieneregeln gemäss Bundesamt für Gesundheit einzuhalten. Dazu gehören regelmässiges und gründliches Händewaschen, in Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen, bei Fieber und Husten zu Hause bleiben, Händeschütteln vermeiden sowie Abstand halten.